Geprüfte Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Diese neue Prüfungsordnung ist handlungsorientiert aufgebaut, entsprechend werden die Inhalte an praktischen Situationen vermittelt. Nachdem der Personalverantwortliche in Unternehmen auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, wurde der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung definiert.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind.
Ablauf
Einen Teil der Lerninhalte erarbeiten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbständig über die Internet-Lernplattform IHK@hoc. Dabei werden sie von fachkundigen Dozenten/innen betreut.
Zur Nutzung der Lerninhalte ist ein Internetanschluss mit mindestens ISDN-, besser DSL-Bandbreite erforderlich.
Inhalte
-Personalarbeit organisieren und durchführen
-Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
-Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
-Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Abschluss
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau ermöglicht die Teilnahme an der weiterführenden Qualifikation zum Betriebswirt/-in IHK.