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1. Zu den Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen: Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Fachr. Metall u. mind. einjährige Berufspraxis oder eine sonstige Abschlussprüfung und dreijährige Berufspraxis.
2. Zu den Handlungsspezifischen Qualifikationen: Das Ablegen der Prüfung des BQ-Teils (Basisqualifikation), der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt u. eine weitere Berufspraxis von mindest. einem Jahr sowie Nachweis berufs- und arbeitspädagog. Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung.
Ohne Berufsabschlussprüfung ist eine insgesamt mind. achtjährige Berufspraxis im Metallbereich erforderlich. |