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Der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Datenverarbeitung birgt aufgrund der fast unbegrenzten technischen Möglichkeiten Missbrauchsrisiken in sich.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Behörden und Firmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der für die Ordnungsmäßigkeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sorgt.
Weiter sind die genannten Institutionen verpflichtet, Schutzmaßnahmen im Rahmen der personenbezogenen DV zu ergreifen.
Dazu zählt auch die Schulung der in die Datenverarbeitung einbezogenen Mitarbeiter über die Erfordernisse des Datenschutzes. |